Jetzt kommt sie: Die Whistleblower-Richtlinie.

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Setzen Sie die Whistleblower- Richtlinie einfach, sicher und verlässlich um – mit unserer AGAD Service GmbH

Im Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Sie müssen nun zügig handeln!

WARUM?  Wer die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verstreichen lässt, dem droht eine saftige Geldstrafe. Bis zu 20.000 Euro Bußgeld sind fällig bei Nichteinrichtung eines Meldekanals.

Und genau hier unterstützt Sie die AGAD Service GmbH auf ganzer Linie. Entlastung hoch fünf!

Mit gleich fünf Rechtsanwälten – allesamt ausgewiesene Datenschutzexperten – haben wir für jedes Unternehmen den ideal geeigneten Experten. Lagern Sie den mit der Whistleblower-Richtlinie verbundenen Aufwand einfach an unsere Tochtergesellschaft aus. Und damit auch alle potenziellen Risiken und Haftungen.

IHRE VORTEILE:

  • Sicherer und anonymer Meldekanal für Hinweisgeber
  • Absolute Diskretion
  • Umsetzung der Verfahrensvorschriften
  • Lückenlose Dokumentation der Hinweise
  • Prüfung des Sachverhalts auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Rechtliche Würdigung und Handlungsempfehlung an das Unternehmen

Kein Geheimnis: Unsere Konditionen …rechnen sich immer.

Unser günstiges Startangebot finden Sie hier:

>> Flyer Whistleblower<<

Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen sofort!

KONTAKT : Telefon: 0234 282 533-20 | datenschutz@agad.de

Beste Grüße aus Bochum

Ihr AGAD e.V.