Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz: HinSchG) im Bundesgesetzblatt Nr. 140 verkündet worden.
Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft
Die Vorschriften des HinSchG treten nun überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft (Art. 10 Abs. 2 HinschG). Die Bußgeldvorschrift zur Ahndung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Einrichtung interner Meldeverfahren (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG) ist gemäß der Übergangsregelung in § 42 Abs. 2 HinSchG erst ab 1. Dezember 2023 anzuwenden.
Nutzen Sie die Zeit!
Implementieren Sie rechtzeitig eine rechtssichere Lösung, um Ihren Mitarbeitern einen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitzustellen.
Wir sind für Sie da!
Die AGAD Service GmbH unterstützt Unternehmen bei dieser Aufgabe und bietet eine Rundum-sorglos-Lösung in Form einer „mandatierten Ombudsperson“ an. Die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie mit dem betroffenen Unternehmen übernimmt für Sie die AGAD-Ombudsperson im Umfeld einer Blogchain-basierten Softwareumgebung. Details finden Sie hier:
SAVE THE DATE!
20. Juni 2023, 16.00 Uhr - Datenschutz zum Feierabend
Wir bieten Ihnen am 20.06.2023 das nächste "Datenschutz-Update", um Sie kurz und knackig über aktuelle Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Christopher Pröpper - Datenschutzexperte der AGAD Service GmbH - hat pünktlich um 16.00 Uhr das Thema
"Aktuelles zum Hinweisgeberschutzgesetz"
für Sie im Handgepäck.
Fragen?
Das Team der AGAD Service GmbH steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Beste Grüße aus Bochum
Dr. Oliver K.-F. Klug
Hauptgeschäftsführer