Sehr geehrte Damen und Herren,
das am 16. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz hat in der Abstimmung auf der Plenarsitzung des Bundesrats am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Der Bundesrat hat das Gesetz also erst einmal gestoppt.
In der Länderkammer wurden insbesondere die überschießende Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Bezug auf die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs sowie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldeverfahren kritisiert.
Wie geht es nun weiter?
Aus Kreisen der Regierungskoalition war zu vernehmen, dass das Gesetz nun entweder über den Vermittlungsausschuss des Bundesrates oder in einer nicht zustimmungspflichtigen Form im Bundestag umgesetzt werden soll. Sollte der zweite aufgezeigte Weg beschritten werden, würde das Gesetz relativ zeitnah umgesetzt werden. Beim Weg durch den Vermittlungsausschuss, würden sicherlich noch einmal einige Monate ins Land gehen, sodass mit einer Umsetzung wohl erst Mitte des Jahres zu rechnen wäre.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird kommen!
An der Tatsache, dass das Hinweisgeberschutzgesetz im Laufe des Jahres verabschiedet wird, hat die Entscheidung des Bundesrats allerdings nichts verändert. Schließlich hätte Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie schon im Dezember 2021 umsetzen müssen. Es wurde durch die EU auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.
Es lässt sich also zusammenfassen, dass sich die Umsetzung in Deutschland weitere Monate verzögern wird, dann müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern aber aktiv werden und einen Meldekanal nach Grundsätzen des Hinweisgeberschutzgesetzes bereitstellen. Auf das Nichteinrichten eines Meldekanals stehen hohe fünfstellige Bußgelder, sodass hier nach wie vor hoher Handlungsbedarf besteht.
Nutzen Sie die Zeit!
Implementieren Sie eine rechtssichere Lösung, um Ihren Mitarbeitern einen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitzustellen. Hinweisgeber, die beabsichtigen Informationen über einen (vermeintlichen) Verstoß zu melden, sollen nämlich frei wählen können, ob sie sich an eine interne Meldestelle bei ihrem Arbeitgeber oder an eine externe Meldestelle wenden.
Die AGAD Service GmbH unterstützt Unternehmen bei dieser Aufgabe und bietet eine Lösung in Form einer „mandatierten Ombudsperson“ an. Die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie mit dem betroffenen Unternehmen übernimmt für Sie die AGAD-Ombudsperson.
Fragen?
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung, wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Selbstverständlich beobachten wir das Gesetzgebungsverfahren intensiv und halten Sie hier stetig auf dem Laufenden.
Beste Grüße aus Bochum
Dr. Nils Helmke
Geschäftsführer