Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gestoppt wurde, ist der Vermittlungsausschuss angerufen worden, der nunmehr am 9.5.2023 einen Kompromissvorschlag erzielen konnte und eine Beschlussempfehlung verabschiedet hat.
Die Beschlussempfehlung wurde schon am 11.5.2023 im Bundestag behandelt. Sollte der Bundestag die Beschlussempfehlung annehmen, wird der geänderte Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zugeleitet. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat bereits heute eine abschließende Entscheidung treffen wird. Es ist folglich mit einer zeitnahen Verabschiedung des Gesetzes zu rechnen. Aller Voraussicht nach wird das Gesetz bereits im Juni, spätestens jedoch mit Wirkung zum 1.7.2023 Inkrafttreten.
Inhalt Beschlussempfehlung
Die wichtigsten Änderungen, die im Vermittlungsausschuss erzielt wurden, sind der Wegfall der Verpflichtung zur Bearbeitung anonymer Meldungen. Hier wird die Vorgabe sein, dass die Unternehmen anonyme Meldungen bearbeiten sollen. Letztendlich wird es durch die Hintertür allerdings doch wieder dazu kommen, dass ein anonymer Meldekanal einzuführen ist. Der Hinweisgeber wird die Möglichkeit haben bei einer externen Stelle eine anonyme Meldung abzugeben, auch wenn sich der Hinweisgeber zunächst an die interne Meldestelle wenden soll. Dies dürfte in keiner Weise im Sinne des Unternehmens sein, denn es soll ja zuerst eine interne Aufarbeitung erfolgen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Unsere Empfehlung:
Aus diesem Grund ist es auch nach wie vor zu empfehlen einen anonymen Meldekanal zu schaffen. Für eine anonyme Meldung spricht hier natürlich auch das Eigeninteresse des Managements, das alle Informationen zur Aufdeckung von Risiken immer möglichst unverzüglich erfahren möchte.
Bußgelder und Fristen
Des Weiteren wurde beschlossen, dass das maximale Bußgeld eine Höhe von 50.000 € betragen soll. Ferner wurde die Übergangsfrist für die Unternehmen stark verkürzt, das Gesetz soll nunmehr einen Monat nach Verkündung in Kraft treten.
Nutzen Sie die Zeit!
Implementieren sie eine rechtssichere Lösung, um Ihren Mitarbeitern einen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitzustellen.
Wir sind für Sie da!
Die AGAD Service GmbH unterstützt Unternehmen bei dieser Aufgabe und bietet eine Rundum-sorglos-Lösung in Form einer „mandatierten Ombudsperson“ an. Die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Kommunikation mit dem Hinweisgeber sowie mit dem betroffenen Unternehmen übernimmt für Sie die AGAD-Ombudsperson im Umfeld einer Blogchain-basierten Softwareumgebung. Details finden Sie hier:
Fragen?
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit dem HinSchG gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Selbstverständlich beobachten wir das Gesetzgebungsverfahren intensiv und halten Sie hier stetig auf dem Laufenden.
Beste Grüße aus Bochum
Dr. Nils Helmke
Geschäftsführer