Häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die Datenschutzkonferenz (DSK) nimmt mit ihrem am 20.12.2021 veröffentlichten Papier zu den sich aus der praktischen Arbeit ergebenden Fragen Stellung, die sich im Verlauf des Jahres im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes ergeben haben. Ziel der aktuellen Orientierungshilfe ist die bundesweite und länderübergreifende Rechtsanwendung bei der Pandemiebekämpfung zu vereinfachen. Dabei weist die DSK darauf hin, dass die ausgewählten Fallgestaltungen sich auf die Verarbeitung von Daten der Beschäftigten, einschließlich von deren Gesundheitsdaten, durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beziehen. Dabei gelten die Ausführungen auch für Beschäftigte im öffentlichen Bereich, soweit für diese nicht besondere Regelungen vorrangig anzuwenden sind.
Praxishinweis: Für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkreis der rechtskonformen Datenerhebung in der Covid 19-Pandemie wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam!
Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021 (OH Telemedien 2021)
Mit Wirkung zum 1.12.2021 wurde Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL durch § 25 TTDSG in deutsches Recht umgesetzt, der zukünftig beim Einsatz von jeglichen Technologien zu beachten ist, mittels derer Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder aus diesen ausgelesen werden.
Mit Stand vom 20.12.2021 hat die Datenschutzkonferenz (DSK) unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage die OH Telemedien 2019 vollständig überarbeitet und ergänzt.
Dabei wird werden die dargestellten Anforderungen und Wertungen nicht auf den Betrieb von Webseiten und Apps beschränkt. Die DSK weist darauf hin, dass diese die häufigsten Anwendungsfälle darstellen. Daher finden sich in den nun aktualisierten Ausführungen der OH Telemedien 2021 vorwiegend Beispiele zur Veranschaulichung aus diesen Anwendungsbereichen.
Die vorliegende Orientierungshilfe steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Verständnisses der maßgeblichen Vorschriften durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), durch maßgebliche europäische Rechtsprechung sowie Änderungen des europäischen Rechtsrahmens.
Praxishinweis: Die neuen Regelungen des TTDSG in Bezug auf Cookies und wirksame Einwilligungen wurden in unserem Datenschutz zum Feierabend vom 26.8.2021 dargestellt. Ihre Fragen beantworten unsere Experten – sprechen Sie uns an.
Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie – Quo vadis Hinweisgeberschutzgesetz?
Bis zum 17.12.2021 hätte eigentlich die Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht erfolgen sollen. Der Gesetzentwurf der großen Koalition zum sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat es aber im Wahljahr nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren geschafft. Allerdings hat die Ampelkoalition bereits grünes Licht gegeben und die schnelle Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes vorgesehen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick insbesondere die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Fallstricke sowie die mögliche externe Lösung über den mandatierten Ombudsmann hat Dr. Nils Helmke im Datenschutz zum Feierabend vom 16.12.2021 zusammengestellt.
>> Präsentation 16.12.2021 <<
Datenschutz zum Feierabend – Save the Date
Wir bieten Ihnen am 24.02.2022 das nächste "Datenschutz-Update", um Sie kurz und knackig über aktuelle Neuerungen auf dem Laufenden zu halten.
In unserer Online-Reihe "Datenschutz zum Feierabend" sind wir regelmäßig zur besten Nachmittagszeit im Gespräch mit Ihnen und unserem erfahrenen Expertenteam.
Nach den erfolgreichen Auftaktveranstaltungen wird unser Experte Thorsten Kunde am 24. Februar 2022 pünktlich um 16.00 Uhr das nächste aktuelle Thema für Sie aufbereiten.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Praxistipps für Ihren Arbeitsalltag mitzunehmen!
Eckdaten der Veranstaltung:
- Termin: Donnerstag, 24. Februar 2022, 16.00 Uhr bis ca. 16.45 Uhr
- ab 15.50 Uhr: Eintreten in den virtuellen Veranstaltungsraum (via ZOOM)
- Begrüßung durch unseren Experten Thorsten Kunde - Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Kurzvortrag und Fragerunde zu datenschutzrechtlichen Themen und Diskussion
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig.
Nutzen Sie bitte für Ihre Anmeldung das anliegende Revers (ANLAGE).
Anmeldungen sind bis zum 22. Februar 2022 möglich.
Diese Veranstaltung ist für Sie kostenlos!
Datenschutz: Schulung Ihrer Mitarbeiter mit AGAD E-Learning
Nachdem unser E-Learning Tool zum Datenschutz von den Unternehmen durchweg positiv angenommen wurde, haben wir auf vielfachen Wunsch ein Ergänzungsmodul erarbeitet. Das neue „Vertiefungsmodul I“ bildet einen Querschnitt der Bereiche, die immer noch die größte Rechtsunsicherheit im täglichen Umgang mit personenbezogenen Daten bereiten.
Dieses erste Vertiefungsmodul behandelt Fragen zum Marketing und der Erhebung von Kundendaten Es soll die Mitarbeiter auf die Notwendigkeit der unverzüglichen Meldung von Datenzwischenfällen und die zügige Reaktion auf Auskunftsersuchen sensibilisieren.
Am bewährten Ablauf hat sich nichts geändert: Der Mitarbeiter absolviert einen Multiple Choice Test, der abhängig vom Wissensstand ungefähr 20-30 Minuten Zeit in Anspruch nimmt.
Nach erfolgreichem Bestehen wird ein Zertifikat generiert, welches in die Personalakte des Mitarbeiters genommen werden kann und als Schulungsnachweis dient.
Das Ergänzungsmodul steht in Kürze zur Verfügung und kann zu den bekannten Konditionen gebucht werden.
Sprechen Sie uns an!
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